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Lernbareinheit 3: Die Universität als Safe Space?

Texte der Lernbareinheit, verantwortliche Autorin: Christiane Thompson

Transkript: Übersicht zur Gliederung im Lernbarkurs

Thema dieser Studieneinheit sind das Für und Wider, das in den vergangenen Jahren im Hinblick auf Maßnahmen diskutiert wurden, Universitäten als „abgesicherte Räume“, als „safe spaces“ zu gestalten. Besonders markant ist dies an den so genannten „trigger warnings“ debattiert worden, die ebenfalls in dieser Studieneinheit thematisiert werden. Ziel dieser Studieneinheit ist, die verschiedenen Argumente vorzustellen, die sich für und gegen solche Maßnahmen anführen lassen. Auf diese Weise wird es möglich, die eigenen Vorstellungen zur Idee eines „safe space“ zu überprüfen und für andere Perspektiven zu sensibilisieren. Wenn sich der aktuelle Diskurs über polarisierende Kontroversen hinausbewegen kann, eröffnen sich mehr Möglichkeiten, die Universität als Bildungsraum auszugestalten.

Transkript: Übersicht zu den Positionen im Lernbarkurs

In diesem Teil werden verschiedene ausgewählte Positionen und Argumente rund um die Debatte zu „trigger warnings“ und „safe space“ vorgestellt. Ausgehend von einzelnen Zitaten aus zum größten Teil wissenschaftlichen Beiträgen geben wir damit einen Überblick über eine mittlerweile sehr vielgestaltige Debatte. Wer sich eingehender mit dem vertraut machen will, was die angeführten Autor*innen vertreten, sei auf die Literaturhinweise verwiesen.

Die hier ausgewählten Positionen stammen aus dem englisch- und dem deutschsprachigen Raum. Auch wenn sich die Rahmenbedingungen für Lehre an Universitäten in Deutschland, USA und Großbritannien stark unterscheiden, z.B. was ihre politischen und ökonomischen Strukturen und Rahmenbedingungen angeht, so finden sich doch ähnliche Argumente.

Mit dem britischen Soziologen Frank Furedi stellen wir eine Position vor, bei der die Kritik an trigger warnings und Safe Space mit Bevormundung und Paternalismus begründet wird.

Die Rechtswissenschaftlerin Samira Akbarian von der Goethe-Universität Frankfurt verknüpft ihre Überlegungen mit akademischen Ansprüchen der Diversität.

Greg Lukianoff ist federführend für F.I.R.E. tätig, (Foundation of Individual Rights and Expression), einem amerikanischen Think Thank für „free speech“. Seine Einwände setzen bei den kontraproduktiven Effekten von Safe Space und Trigger warnings an.

Aniruddha Dutta ist Geschlechterforscher*in an der University of Iowa. Sie*er weist auf die strukturellen Grenzen der Freiheit von Forschung und Lehre hin, bezogen auf die Aktivitäten zu Diversität eher oberflächlich gelagert sind. Natürlich gibt es noch weitere Argumente und Positionen zum Thema von Safe Space. In dieser Lerneinheit müssen wir uns auf eine Auswahl begrenzen.

Transkript des Screencast:

Willkommen zu diesem Screencast, mit dem ich zentrale Ergebnisse aus dem Forschungsprojekt „Akademische Redefreiheit im universitären Bildungsraum“ und insbesondere aus meiner Projektstudie „Die Universität als Safe Space?“ vorstellen möchte.

Einige allgemeine Informationen zum Projekt finden Sie in der Eingangslerneinheit. Dies schließt unsere methodischen Arbeitsweisen und empirischen Materialien im Projekt ein. Die Leitfrage des Projekts ist, wie akademische Redefreiheit von den Mitgliedern der Universität gefasst wird und aufgrund welcher Aspekte und Sachverhalte diese Redefreiheit legitimiert wird und welche Grenzziehungen hier vorgenommen werden. Ziel des Projekts ist die Erforschung der aktuellen Diskurslage, um Hinweise für die Möglichkeiten zur Weiterentwicklung der Debatte zu geben.

Im Zuge der Projektarbeit haben sich unterschiedliche thematische Teilstudien entwickelt, deren Bearbeitung wichtige Beiträge zur Beantwortung der zentralen Leitfrage des Projekts liefern. Dazu gehört auch die Frage, inwiefern die Universität als „Safe Space“ zu denken ist, so wie dies in den vorauslaufenden Inputs dieser Einheit bereits thematisiert worden ist. In der Tat verknüpfen sich mit dem Begriff von „Schutz“ sehr unterschiedliche Bezüge zur akademischen Redefreiheit.

  • Ein sehr präsentes Motiv ist die Vorstellung von Schutz als limitierender Grenze.In diesem Fall kann nicht alles zum Gegenstand akademischer Rede werden bzw. es werden zum Schutz Beschränkungen bestimmt, die sich positiv auf Individuen, auf Diskursverhalten oder auf Debatten auswirken.
  • Man kann das Konzept des Schutzes aber auch so fassen, dass dieses als Garant für einen ungehinderten gedanklichen Austausch im akademischen Raum gefasst wird. Dies ist beispielsweise der Fall, wenn ein Sicherheitskonzept bei einer umstrittenen Veranstaltung zur Anwendung kommt.  
  • Ein anderes Verständnis von „Schutz“ wird aufgenommen, wenn diese als rechtliche Voraussetzung formuliert wird. In diesem Sinn schützt der Art. 5 des Grundgesetzes die Wissenschaft vor unzulässiger Einflussnahme und Einschränkung.

Weitere Gesichtspunkte ließen sich anführen. Die Bezugnahme auf „Schutz“ kann also sehr unterschiedlich ausfallen. In unserer Forschung ging es uns darum zu ermitteln, welche Stellung dem Thema des „Schutzes“ aktuell zugewiesen wird. Dazu nun einige ausgewählte Ergebnisse aus unserem Forschungsprojekt.

Beginnen möchte ich mit einem Einblick in unsere Interviews. Wir haben unsere Gesprächspartner*innen in den Interviews die folgende Frage gestellt: Was denken Sie: Wann ist Schutz förderlich für akademische Redefreiheit, wann ist Schutz hinderlich für akademische Redefreiheit? Unser Ansinnen war, unseren Gesprächspartner*innen die Möglichkeit zu geben, das Verhältnis von Redefreiheit und Schutz eigens auszuformulieren und dabei Punkte festzumachen, wo ihrer Auffassung nach Förderung und Einschränkung erfolgen.

In der Interpretation der Antworten unserer Gesprächspartner*innen sind zwei Diskursausrichtungen besonders bestimmend: Auf der einen Seite greifen unsere Gesprächspartner*innen auf einen wertebasierten Diskurs zurück. Hier geht es sehr stark um die Ausbildung und Förderung einer wissenschaftlichen Haltung, mit der Studierende sich robust auf wissenschaftliche Auseinandersetzungen einlassen. Dazu zwei Formulierungsbeispiele:

1. „Dadurch, dass man den Anderen in seiner anderen Sicht auch wahrnimmt und annimmt, ist ja im Grunde schon eine Werthaltung des Respekts praktiziert […]“

An dieser Stelle formuliert die Sprecherin, dass mit der Praxis diskursiver Auseinandersetzungen an der Universität entsprechende Werthaltungen des Respekts vollzogen und damit erfahren werden.

2. „[…] Auftrag, junge Wissenschaftler:innen darauf vorzubereiten, dass sie auch in der Lage sind, wissenschaftlichen Diskurs auszuhalten […]“

Auch in dieser Äußerung geht es um eine bildende Veränderung, hier von jungen Wissenschaftler:innen, die darauf vorbereitet werden sollen, einen wissenschaftlichen Diskurs „auszuhalten“.
Auf der anderen Seite bildet „institutionellen Entwicklung“ ein wiederkehrendes zentrales Motiv. Da die Partizipation an akademischer Rede nicht für alle im gleichen Maßen gegeben ist, stehen Universitäten unter der Forderung, die Zugänglichkeit akademischer Räume zu verbessern. Formulierungen, die diesbezüglich fallen, sind z.B.

1. „Also Schutzräume beziehungsweise einfach auch Ansprechpersonen, die sich für diese Menschen [mit Diskriminierungserfahrungen] […] einsetzen und ähm, die das eben nicht nur einfach abwinken […]“

Diese Interviewstelle setzt bei inneruniversitären Strukturen der Antidiskriminierung an, die zunächst als Schutzräume angesprochen werden, dann aber im Sinne von Ansprechpersonen reartikuliert werden. So oder so – es steckt ein institutionenereflexiver Anspruch in dieser Äußerung: Die Universität schafft Strukturen, mit denen sie auf interne Probleme zu reagieren vermag.

2. „ […] die älteren Professoren, sage ich jetzt mal, die müssen auch offen dafür sein ihre eigenen Denkmuster mal zu überdenken […]“

An dieser Interviewstelle wird Professoren ein Lernbedarf angetragen und Veränderungsbereitschaft gefordert, „eigene Denkmuster mal zu überdenken“, etwas was selbst Teil einer wissenschaftlichen Forschungshaltung ist 

Während der werteorientierte Diskurs stärker beim einzelnen Individuum und dessen jeweiliger Haltung ansetzt, fokussiert der institutionenbezogene Diskurs strukturelle Gesichtspunkte. Die sich damit herausschälenden Diskursausrichtungen oder -phalanxen sind durchaus nachvollziehbar und schlüssig. Es entstehen aber Engführungen, sobald alleinig von einer Seite her argumentiert wird: Wo nur auf das einzelne Individuum geschaut wird, kann nicht mehr berücksichtigt werden, dass die Situation der akademischen Rede für verschiedene Personen sehr unterschiedlich gelagert ist. Dies hat sich sehr eindrücklich an einer uns im Interview berichteten Diskriminierungssituation gezeigt, bei der ein Professor einen Studierenden, eine Person of Color, in der Lehrveranstaltung gefragt hat, ob es in ihrem Land in Afrika Straßen gebe. Eine reine Orientierung an Werthaltungen verliert also strukturelle Problematiken aus dem Blick, die Unterschiedlichkeit von Erfahrungen sowie bestehende Ungleichheit und Diskriminierung an Universitäten.

Zugleich wird man den akademischen Raum nicht allein über institutionelle Strukturen erfassen können, also zum Beispiel, ob es ein Konzept zu Heterogenität und Diskriminierungsfreiheit an der Hochschule gibt. Wichtig wird immer sein und bleiben, mit welcher Haltung die Beteiligten in den akademischen Diskurs eintreten. In der Diskussion um institutionelle Entwicklungen wird zu wenig Thema, was sich sozusagen auf die je einzelnen Mitglieder der Universität richtet: ihre Haltungen und Einstellungen. Es gibt auch eine Neigung zu identitätspolitischen Argumentationsmustern und Formen der Politisierung und Polarisierung, mit denen Veränderung erreicht werden soll. Wichtiges Ergebnis unserer Interview-Forschung ist, dass für die Weiterentwicklung des Diskurses um akademische Redefreiheit wertebasierte Aspekte und solche der institutionellen Entwicklung der Universität stärker miteinander verknüpft werden müssen.

Im Folgenden ein ausgewähltes Ergebnis aus der Erforschung der Dokumente zum Topos des Safe Space. Welche Äußerungen lassen sich zu „Safe Space“ finden und wie strukturieren diese die Auseinandersetzung um akademische Redefreiheit?

Eine hohe Aufmerksamkeit haben im breiteren Diskurs jene Fälle und Ereignisse erfahren, in denen im Namen akademischer Freiheit gegen vermeintliche Regulierungen und Vorgaben protestiert wird. Es wird mit anderen Worten ein Schutz vor Vorschriften gefordert, die für einschränkend oder gar repressiv gehalten werden. Dazu einige Dokumentenbeispiele aus unserem Forschungskorpus. Das in dieser Lerneinheit bereits aufgenommene Dokument mit „Inhaltshinweisen in der Lehre“, verantwortet vom Gleichstellungsbüro der Universität Bonn ist ein interessantes Beispiel – bzw. die deutlichen öffentlichen Reaktionen, die dieses Papier z.B. mit dem Begriff einer „Helikopter-Uni“ verbunden haben.

Weitere Dokumente aus unserem Korpus beziehen sich auf eine Auseinandersetzung um die Bewertung einer Hausarbeit bzgl. gendergerechter Sprache. Dieser Fall, der sich an der Universität Kassel vollzogen hat, brachte ebenfalls ein sehr großes Medienecho mit unterschiedlichen Lagerungen der Skandalisierung mit sich, dass die Gestaltung gendergerechter Sprache Bewertungsgegenstand sein könnte. Auf die Details kann und soll hier nicht intensiver eingegangen werden. Für eine Gesamteinordnung des Falls sind diese relevant, darunter, dass der bewertete Student mit einer parteipolitischen Zugehörigkeit gezielt die mediale Öffentlichkeit gesucht hat. Im Anhang dieser Lerneinheit sind einige öffentliche Beiträge verlinkt, so dass sich jede*r ein eigenes Bild dazu machen kann.

Ein drittes Beispiel ist eine sog. „Kleine Anfrage“, welche die AfD als Oppositionspartei an Hessens Landesregierung zum Thema „Einschränkung der Forschungsfreiheit“ an Universitäten richtete. In dieser KA wird unter anderem nach der Reaktion der Landesregierung auf ein einengendes und intolerantes Meinungsklima an deutschen Universitäten gefragt.

Unsere Analyse zeigt, dass die Ansprache im Namen von Freiheit gegen Verregelung selbst eine Funktion im öffentlichen Diskurs verfolgt. Drei Aspekte lassen sich dabei als relevant ausmachen. Für viele dieser Beiträge gilt, dass sie den Versuch unternehmen, die Universität „symbolisch zu besetzen“, d.h. ein Fall oder eine Praxis wird auf die gesamte Institution ausgeweitet, so dass die Institution im Licht von Unfreiheit, Reglementierung und/oder Repression erscheint. Ein zweiter wichtiger Aspekt: Die Universitäten werden in einen größeren und gesellschaftsübergreifenden Konflikt eingebaut, der für Zwecke, die nicht im engeren Sinn etwas mit den Universitäten zu tun haben, genutzt wird. Das ist insbesondere für das Thema des Genderns sehr deutlich, wurden doch mittlerweile in verschiedenen Bundesländern explizite Verbote erlassen und damit Einschränkungen eingeführt.

Ein dritter Aspekt sei noch genannt: In diesen Dokumenten geht es immer wieder darum, über Universität und Wissenschaft die Deutungshoheit zu beanspruchen, also von einer Position des Allgemeinen aus zu sprechen. Hier kann es sich um unterschiedliche Figuren des Allgemeinen handeln (den Common Sense, eine Haltung der Vernunft oder die Ergebnisse aus Umfragen). Wichtig erscheint aber sichtbar zu machen, dass die in den Dokumenten aufgenommenen Themen und Bezüge nur ein sehr schmales Segment dessen einholen, was Universitäten ausmacht.

Als letztes soll ein Blick auf die Literatur zur akademischen Redefreiheit geworfen werden. Wie wird in einschlägigen Beiträgen der Sozialwissenschaft und erziehungswissenschaftlichen Hochschulforschung die Frage nach dem Safe Space behandelt?

Aus der Auswertung der bestehenden Literatur zu akademischen Redefreiheit gilt es, ein wichtiges Ergebnis herauszustellen, das insbesondere auch die rechtswissenschaftlichen Einschätzungen berücksichtigt. Hier ist festzuhalten, dass sich Begriffe wie „Schutz“ und „Bewahrung“ mit der institutionellen Gesamtsignatur von Universitäten nicht vereinbaren lassen. Im Vordergrund steht und bleibt ein unbedingtes Commitment der wissenschaftlichen Wissensbildung und -reflexion. Es gibt demnach auch keinen generalisierbaren Anspruch auf die Ausgestaltung eines Diskurses. Das bedeutet zweitens: Die Grenze zwischen dem Wissenschaftlichen und dem Nicht-Wissenschaftlichen ist nur im Rahmen des wissenschaftlichen Austauschs (z.B. an Universitäten) ziehbar. Differenzen müssen im wissenschaftlichen Raum selbst ausgetragen werden. Die Universität ist ein Ort für eine Vielzahl kontroverser Positionen, bezogen auf die es keinen archimedischen Punkt gibt, was als Position überhaupt gelten kann oder nicht.

Dass die Universität keine geschützte Diskursenklave ist, sondern gewissermaßen auf offener Straße unterwegs, ist auch im Lichte des sog. „Fraport-Urteils“ festzustellen. Danach sind auch Universitäten öffentliche Räume, die als Proteste und Versammlungen wie unter freiem Himmel eingeordnet werden. Universitäten sind damit immer auch ein Ort, wo etwas stattfindet, was den akademischen Raum mit seinen eingelebten Diskursnormen überschreitet – und also eine Herausforderung darstellt. Damit ragt immer Unwissenschaftliches in den wissenschaftlichen Raum: Egal ob es sich um einen lauten Protest oder um eine unqualifizierte Meinung handelt – Mitglieder der Universität sind damit konfrontiert und müssen dazu ein Verhältnis finden. Nicht immer wird man sagen können, dass dies die wissenschaftliche Erkenntnis befördert. Im besten Fall wird es aber die Voraussetzungen klären und den Reflexionsraum der wissenschaftlichen Erkenntnisbildung erweitern.Hier schließt ein weiterer wichtiger Akzent an. Mit der Signatur des offenen Raums verbindet sich der Anspruch, institutionelle Formen der Wissensbildung und Wahrheitsprüfung zu beachten und auch im Hinblick auf ihre Funktionalität zu überprüfen. Dies bedeutet: Die Universität ist kein Ort wie ein Marktplatz, auf dem sich durchsetzt, wer am lautesten schreit.

Will man alle diese Ergebnisse zusammenziehen, so eignet sich das Konzept eines „offenen Raums“, der für die Existenz und Förderung akademischer Redefreiheit zentral ist. Dieser umfasst, dass…

  • …Wertehaltung und institutionelle Entwicklungen miteinander zu verzahnen sind, um den akademischen Diskurs und seine Ergebnisse zu befördern;
  • …eine Wendung gegen einseitige „Besetzungen“ des akademischen Raums oder des universitären Bildungsraums wichtig ist, allein um Funktionalisierungen und Polarisierungen zu entgehen. Dabei ist auch Obacht gegen Instrumentalisierungen des Freiheitsthemas wichtig, bei denen unter dem Deckmantel eines „Schutzes der Freiheit“ repressive Regelungen eingeführt werden.
  • Schließlich: Auch um einen offenen Raum muss man sich kümmern, damit allen Beteiligten angemessene Möglichkeiten der Artikulation bereit stehen: Warum sonst sollte man sich auf einen akademischen Austausch einlassen?

Für einen offenen Raum muss man Sorge tragen. Kuratierende Praxis ist demnach ein Ansatzpunkt von dessen Ausgestaltung, nicht Schutz und Einzäunung. Wer im akademischen Raum eigentlich nur sich selbst und seine eigene Position hören will, sollte sich nicht wundern, wenn andere eben das nicht hören wollen. Wissenschaft ist allem voran eine Praxis mit anderen – eine soziale Praxis.